Ab Ende September 2014 verbessert Google die Sicherheit im Play Store zugunsten von Verbrauchern. Anbieter kostenpflichtiger Apps müssen dann ihre Adresse hinterlegen, außerdem müssen In-App-Käufe noch besser als bisher gekennzeichnet sein, um auf mögliche anfallende Kosten hinzuweisen.
Entwickler müssen ihren Wohnsitz im Play Store angeben
Ab Ende September 2014 zwingt Google Anbieter von Apps, die kostenpflichtig sind oder In-App-Käufe enthalten, eine physische Adresse im Play Store anzugeben. Eine Postanschrift reicht nicht aus, bei Firmen ist die Betriebsstätte gefordert, bei einzelnen Entwicklern der Wohnsitz. Bei Nichterfüllung der Auflage droht die Entfernung der App aus dem Play Store.
Google will diese Adresse aber nicht nur in einer Datenbank speichern: per Klick im Play Store sind die Daten für jeden ersichtlich. Das Unternehmen nennt als Grund den Zwang zur Konformität mit Verbraucherschutzgesetzen. Gerade unabhängige Entwickler sehen den Datenschutz und ihre Privatsphäre gefährdet und wollen Google mit einer Petition umstimmen.
Kosten durch In-App-Käufe
Eine weitere Neuerung kommt ebenfalls Verbrauchern entgegen: Zum gleichen Zeitpunkt will Google In-App-Käufe noch besser als bisher kennzeichnen. Vor dem Herunterladen einer App soll der Play Store über mögliche Kosten informieren, die durch In-App-Käufe entstehen können.
Anfang September hat das Unternehmen bereits das Zeitfenster für die Rückgabe kostenpflichtiger Anwendungen erweitert. Bei Nichtgefallen ist die Erstattung des Kaufpreises jetzt innerhalb von zwei Stunden statt bisher nur fünfzehn Minuten möglich.
Quelle: Google Developer Console
Via: Android Authority
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