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Urteil gegen WhatsApp: Berliner Landgericht zwingt die Messenger-App zu deutschen Vertragsbedingungen

Urteil gegen WhatsApp: Berliner Landgericht zwingt die Messenger-App zu deutschen Vertragsbedingungen
Jakob Straub

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Das Landgericht Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzvb) gegen WhatsApp entschieden. Laut des noch nicht rechtskräftigen Urteils darf der Messenger in Deutschland keine englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Dem Unternehmen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für den Chief Executive Officer, Jan Koum persönlich.

Nur englischsprachige Geschäftsbedingungen

WhatsApp bietet zwar eine Internetseite in deutscher Sprache an, der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt aber zu den englischen Terms of Service. Für deutsche Verbraucher sei dies zum Verständnis der Vertragsbedingungen nicht ausreichend und daher nicht zumutbar, entschied das Gericht nach Klage des vzbv. Im Gegensatz zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen bewirbt WhatsApp seinen Dienst auf Deutsch und stellt auch einen deutschen Vertrag zur Verfügung.

Impressum nur unzureichend

Weiterer Klagepunkt des vzbv war das Impressum der deutschen Internetseite von WhatsApp. In den unvollständigen Angaben fehlt eine Postanschrift, als Kontakt-Möglichkeit ist lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben. WhatsApp gibt weder einen Vertragsberechtigten noch ein Register des Unternehmens an. Das Urteil gibt auch diesem Klagepunkt statt und befindet die Anbieterangaben für unzureichend.

Versäumnisurteil mit zweiwöchiger Frist

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. WhatsApp hatte die Annahme der Klageschrift verweigert und keinen Vertreter zur Verhandlung geschickt. Ab Zustellung hat das Unternehmen zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen, danach wird der Richterspruch rechtskräftig. Das bedeutet den Zwang zu einem vollständigen Impressum und deutschen Vertragsbedingungen. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Diese wären laut Urteil am Chief Executive Officer zu vollstrecken und das ist niemand anderes als WhatsApp-Chef Jan Koum persönlich.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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